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Die Entmündigung des Alkoholikers

Ein Bericht aus dem Jahr 1907

Auf immer mehr Ärzte-Versammlungen sieht man sich durch das steigende Elend, dass mit der zunehmenden Trunksucht alle Stände unseres Volkes bedroht, genötigt, die Frage erneut zu behandeln, wie der Staat gegenüber diesem alten Grundübel unseres Volkes zu wirksamen Maßnahmen gelangen könne. Bei der zielbewussten und eifrigen gesetzgeberischen Tätigkeit in Deutschland erscheint es verwunderlich, dass auf dem Gebiete geeigneter Bekämpfung der Trunksucht noch eine derartige Zerfahrenheit herrscht. Freilich ist gerade die Lösung dieser Aufgabe, weil sie tief in die Rechte der Einzelpersönlichkeit eingreift, eine überaus schwierige und darum gesetzgeberisch immer noch unerreichte. Und doch muss ein Weg um so eifriger gesucht werden, je mehr die allgemeine Trinksitte in Deutschland verbreitet ist und Anlass gibt zum Trinken ohne Durst und über den Durst. Wie in den meisten Kulturländern ist auch in Deutschland der Alkoholverbrauch in einem Verhältnisse gestiegen, der weit über den Prozentsatz der Bevölkerungszunahme hinausgereift.
Wir sind nach annähernden Schätzungen in Deutschland bereits auf einen jährlichen Verbrauch von sieben Liter reinen Alkohols auf den Kopf der Bevölkerung gestiegen. Dem gegenüber ist es ein falscher Trost für uns, dass in einigen anderen Ländern auf dem Gebiet der Vertilgung alkoholischer Getränke noch mehr geleistet wird.
Zweifellos stellt diese Steigerung des Alkoholverbrauchs eine gewisse Bereicherung unseres industriellen Lebens dar, sofern neue Werte geschaffen und umgesetzt werden und Erwerbsmöglichkeiten für einen starken Bruchteil der Bevölkerung sich bieten. Aber dieses anscheinend wirtschaftliche Mehr wird durch die wirtschaftlichen, sittlichen und gesellschaftlichen Schädigungen, die es begleiten, mehr als aufgehoben. Unsere Zuchthäuser, Gefängnisse und Besserungsanstalten, die immer größere Aufwendungen von der Allgemeinheit fordern, sind, wie festgestellt ist, zur Hälfte mit Trinkern besetzt.
Von den stetig steigenden Ausgaben der Ortsarmenverbände werden rund 75% mittelbar oder unmittelbar durch Alkoholismus nötig gemacht. Der Alkoholismus, der in mannigfachen sozialen Erscheinungen, nicht zum wenigsten in dem wachsenden Wohnungselend der Großstädte seine Voraussetzung hat, führt wieder zu schweren Schädigungen des Volkslebens. Er trägt die meiste Schuld an der körperlichen und geistigen Entartung der Kulturvölker. Durch die von ihm verursachte Schädigung des Herzens, der Nieren, der Leber und des Zentralnervensystems bewirkt er frühzeitiges Siechtum und Erwerbsunfähigkeit, belastet somit die Krankenkassen, zwingt die Invaliditätsversicherung zu frühzeitiger Rentenzahlung und ist eine unmittelbare  Gefahr für die Nachkommenschaft. Gehirnkrankheiten, Epilepsie bei den Kindern sind dann die Folge. Man hat den Nachweis erbringen können, dass ein großer Teil der verblödeten und schwach befähigten Kinder den Trinkgelagen der Neujahrsnacht und der Fastnachtszeit ihr Entstehen verdankt. Der Abstieg vollzieht sich in einem schauerlichen Fortschritt. In der ersten Generation einfache Trunksucht, in der zweiten belastende Trinker, die am Säuferwahnsinn leiden, und in der dritten entartete Persönlichkeiten, die von Krampfanfällen in der Kindheit und, soweit sie nicht früh hinweggerafft werden, im späteren Alter von schweren nervösen und Geisteskrankheiten befallen sind.
Das lehren die Statistiken unserer großen Anstalten; rohe Tatsachen, die erschrecken, aber mehr sind als Schreckgespenste. Es liegt im eigenen Interesse des Staates, mit eisernem Besen diese gefährlichen Erscheinungen zu beseitigen. Aber die Mittel? Das einfachste wäre natürlich, wie es in Staaten Nordamerikas üblich ist, den gesamten Alkoholverbrauch zu verbieten. Dem stehen aber die Interessen des einflussreichen Brennereigewerbes gegenüber. Auch eine Festsetzung der Menge der Einzelherstellung wird niemals die Zustimmung der Volksvertretung finden. So bleibt schließlich nur ein gangbarer Weg, die Gesellschaft durch unermüdliche Aufklärung vor den Gefahren des Alkohols zu warnen, die bereits von diesem Gifte Erfassten zu Mitgliedern der Enthaltsamkeitsvereine (Guttempler-Orden) und des die gleichen Ziele verfolgenden protestantischen „Blauen Kreuzes“ und der katholischen „Kreuz-Liga“ zu machen. Wenig Erfolg kann man sich von der ortspolizeilichen Verfügung versprechen, dass an ortkundige Säufer alkoholische Getränke nicht verabreicht werden dürfen, weil diese Maßnahmen nur in ganz kleinen Orten durchführbar sind. Großen Erfolg aber würde man erzielen durch die Entmündigung solcher Säufer und deren Überführung in geeignete Pflegeanstalten. Wir besitzen bereits ein derartiges Gesetz, dass den Familien und den Armenverbänden das Recht gibt, den Trinker auch gegen seinen Willen der Anstaltsbehandlung zuzuführen. Aber in Preußen z.B. werden nur etwa 500 Säufer durch diese Maßregel getroffen. Einer weiteren Ausdehnung sind zwei Riegel vorgeschoben: Einmal werden nur solche Säufer überführt, die bereits arbeitsunfähig geworden sind und eine Gefahr für das Leben ihrer Umgebung darstellen. Dann aber fehlt es an geeigneten Anstalten.
Leider liegt die Entscheidung wie immer in Deutschland in der Hand der Juristen. Hierin muss die Zukunft Wandel schaffen, indem sie in kleineren verbänden Sachverständigen-Kommissionen einsetzt, denen dass Recht der Entmündigung und die Überführung in eine geeignete Anstalt zusteht (Irrenhaus, Pflegeanstalt und, was jetzt in Frage kommt, die Arbeitskolonie). Wird diese durch sachverständige Ärzte geleitet, so ist die Sicherheit geboten, dass zwischen unverbesserlichen Säufern und Gelegenheitstrinkern unterschieden wird, und es hängt nur von der weite der Zuständigkeit ab, ob Trinker nicht schon vor ihrem vollkommenen körperlichen und sittlichen Zusammenbruch gezwungen werden können, sich kurieren zu lassen.
Es wird immer besser sein, Arbeitskolonien in großer Fülle zu schaffen, als Zuchthäuser und Irrenanstalten. Und dann wird die Angst vor der Pflegebehandlung, vorausgesetzt, dass sie im weitesten Umfange erzwungen wird, abschreckender wirken als alle guten Reden.

Quelle: "Der Hausfreund", Juli 1907, Seite 46/48, Ernst Moeller, Sup. AD. und Pfarrer in Langenweddingen

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