Private Homepage

 

 

Ordnung für die Benutzung der kirchlichen Gemeindebibliothek in Langenweddingen - 1912

§1

Zur Benutzung der Bibliothek sind nur die Mitglieder der Kirchengemeinde Langenweddingen berechtigt. Sie können entweder gegen

1.) eine jährlich, im Voraus zu zahlende Gesamtgebühr von 1,50 Mark oder

2.) ein Lesegeld von 3 Pfennig für jeden Band und jede Woche, Bücher zum Lesen erhalten.

§2

Die Ausgabe und Rückgabe der Bücher erfolgt an jedem Dienstag, nachmittags von 5-7 Uhr.

§3

Die Höchstzahl der von einem Leser auf einmal zu entnehmenden Bände beträgt drei.

§4

Jedes entliehene Buch ist nach längstens drei Wochen wieder zurückzugeben.
Neubeschaffte Bücher werden im ersten Jahre nicht länger als für eine Woche ausgeliehen.

§5

Jeder Leser haftet für pünktliche, saubere und unbeschädigte Rückgabe der geliehenen Bücher.
Ein Weiterverborgen der Bücher an andere ist nicht gestattet.

Der Vorstand

L. Hofmeister, E. Moeller, Chr. Peine, Alwin Schröder

Der Hausfreund“, Nr.10 / 11, Juli / Oktober/November 1912, Seite 74, Ernst Moeller, Sup. AD. und Pfarrer in Langenweddingen

zurück