Er ist ein selbständiger, zur Führung des Roten Kreuzes berechtigter und zur Unterstützung des Kriegssanitätsdienstes zugelassener Frauen-Verein. Gottesfurcht, Vaterlandstreue und Nächstenliebe sind seine festen Grundlagen. Er arbeitet in Krieg und Frieden für Volk und Heer ohne Rücksicht auf Bekenntnis und Parteistellung.
Seine Aufgabe ist im Frieden die Vorbereitung der Kriegstätigkeit und die Beseitigung und Verhütung jeder wirtschaftlichen und sittlichen Not. In Kriegszeiten übt er Fürsorge für das Heer, insbesondere für die im Felde verwundeten und erkrankten Krieger und betätigt sich unter Weiterführung seiner Friedensarbeit auf allen Gebieten der Kriegswohlfahrtspflege.
Augusta, Königin von Preußen, hat den Verein am 11. November 1866 gegründet und war seine erste Protektorin. Seit dem 31. Januar 1890 ist seine Schutzherrin die Kaiserin Augusta Viktoria.
Das Gebiet des Vaterländischen Frauen-Vereins umfasst das Königreich Preußen, die Reichslande, die Großherzogtümer Mecklenburg - Strelitz und Oldenburg, die Herzogtümer Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg, Sachsen-Gotha und Anhalt, die Fürstentümer Schwarzburg - Rudolfstadt und Schwarzburg - Sondershausen, Waldbeck und Pyrmont, Neuß ä. L., Neuß j. L. , Schaumburg-Lippe, Lippe und die Freien und Hansestädte - Lübeck, Bremen und Hamburg.
Er besitzt (1.Mai 1915) 2.096 Zweigvereine und mehr als 700.000 Mitglieder.
Der Vaterländische Frauen-Verein setzt sich aus Zweigvereinen zusammen, die in Verbänden vereinigt sind. In Preußen bestehen Provinzial- und Bezirksverbände, in den übrigen Staaten Landesverbände und Landesvereine. Die Leitung des gesamten Vereins führt der Hauptvorstand mit dem Sitz in Berlin.
Ein Zweigverein vereinigt die Mitglieder des Vaterländischen Frauen-Vereins in einem örtlichen begrenzten Bezirk. Jeder Zweigverein bestimmt selbständig sein Arbeitsgebiet, seine Hilfskräfte und die Verwendung seiner Mittel. Alle seine Leistungen und Anwendungen müssen eigenen Vereinseinrichtungen und Vereinszwecken dienen.
Aufgabe aller Zweigvereine ist die planmäßige Vorbereitung ihrer Kriegstätigkeit.
Wo ein Zweigverein fehlt, begründen ihn zehn ordentliche Mitglieder durch Annahme einer vom Hauptvorstande zu bestätigenden Satzung.
Jede unbescholtene deutsche Frau oder Jungfrau ohne unterschied des Glaubens und Standes. Männer werden außerordentliche Mitglieder.
Die Mitgliedschaft wird durch Eintritt in einen Zweigverein erworben.
Ordentliche Mitglieder müssen nach Kräften für die Vereinszwecke tätig sein und zahlen satzungsmäßig bestimmte Jahresbeiträge. Außerordentliche Mitglieder entrichten beliebige Jahresbeiträge.
Er bereitet seine Kriegstätigkeit vor und bildet Schwestern, Hilfsschwestern und Helferinnen vom Roten Kreuz aus. Er pflegt die Wöchnerinnen und den Säugling, behütet das Kind, erzieht die Jugend und macht sie tüchtig für Haushalt und Beruf.
Sie muss Mitglied sein und Mitglieder werben; sie muss den Geist des Vaterländischen Frauen-Vereins in sich aufnehmen und nach dem Vorbilde unserer Kaiserin Herz und Hand in seinen Dienst stellen.