er von den vereinigten kirchlichen Körperschaften gefasste Beschluss, das „Evangelische Gesangsbuch für die Provinz Sachsen“, welches gewöhnlich kurz als „Provinzgesangsbuch“ bezeichnet wird, vom Sonntag Palmarum, dem 24.März d. Js. an hier in kirchlichen Gebrauch nehmen, ist von der königlichen Regierung als patronatlicher, und dem k öniglichen Konsistorium als kirchlicher Aufsichtsbehörde genehmigt worden und tritt daher mit dem angegebenen Tage in Kraft.
Wie in der vorigen Nummer des „Hausfreund“ (Seite 88) schon mitgeteilt wurde, soll die Einführung des Gesangsbuches in der Art erleichtert werden, dass auf Kosten hiesiger Kirchenkasse je ein erstes Exemplar a) für jeden Hausbesitzer zum Anschaffungspreise von ca. 1M. 45Pf., b) für jeden Haushaltungsvorstand, der nicht Hausbesitzer ist, umsonst geliefert wird. Diese Exemplare sind vom 1. März d. Js. ab für die berechtigten Mitglieder unserer evangelischen Kirchengemeinde auf hiesiger Pfarre in Empfang zu nehmen.
Der vorstehend angeführte Beschluss unentgeltlicher Lieferung schließt selbstverständlich nicht aus, dass die besser Bemittelten unter den zur Miete wohnenden Gemeindemitgliedern freiwillig für ihr Exemplar den billigen Vorzugspreis von 1M. 45Pf. zahlen.
Alle weiteren Exemplare des Gesangsbuches sind nur käuflich zu erwerben und bei Herrn Buchbindermeister Zeise zu bekommen.
Ausdrücklich bemerke ich, dass der Gesangsbuchsverlag nur zur Erleichterung der ersten Einführung uns das Gesangbuch zum Vorzugspreise von 1 M. 45 Pf. abgeben darf. Die Abgabe an Wiederverkäufer erfolgt nur zu höherem Preise, so dass auch Herr Zeise, der übrigens auch Gesangsbücher in seiner Ausstattung auf Wunsch liefert, dass Gesangsbuch in einfacher Herstellung nicht billiger als 2M. liefern kann.
