m 1. Juni d. Js. ist unsere „Konfirmandensparkasse“ ins Leben getreten. Möge sie auch in unserer Gemeinde sich so segensreich erweisen wie anderwärts.
Ein kleiner, aber erfreulicher Anfang ist schon gemacht worden. An den drei ersten Einzahlungstagen haben 54 Kinder aus allen Klassen unserer Schule 86,50 M. eingelegt, die bereits auf Buch Nr. 47 bei der hiesigen „Spar- und Darlehnskasse“ eingezahlt worden sind. Das wird ja wohl nicht immer so weiter gehen.
Jetzt war eben die Zeit, wo die Kinder ordentlich verdienten. Aber wenn sich diese gute Sache erst Vertrauen erworben hat, dann wird sie, hoffe ich, auch hier immer mehr Boden gewinnen.
Um den Mitgliedern der Kasse noch mehr entgegenzukommen, hat der Vorstand hinsichtlich der Verzinsung der Einlagen noch eine Änderung der in der vorigen Nummer des „Hausfreund“ abgedruckten Satzungen in folgender Weise und aus folgenden Gründen vereinbart:
Die meisten Einlagen können von den Schulkindern selbstverständlich in der Zeit gemacht werden, wo sie am meisten verdienen.
Diese Zeit ist hier erfahrungsmäßig das Sommerhalbjahr (April/September) und die erste Hälfte des Winterhalbjahres (Oktober/Dezember).
Wird nun die Verzinsung der im Laufe eines Jahres allmählich eingezahlten Beiträge so berechnet, wie es § 6 der „Satzungen“ zunächst vorsah, dass heißt, beträgt die Verzinsung am Schlusse des Kalenderjahres für Einzahlungen vom Januar /Juni 2 Pfennige, vom Juli/ September 1 Pfennig, vom Oktober/ Dezember Nichts, so wird ein großer Teil der Einlagen im Einlage-Jahre geringer verzinst, als wünschenswert und möglich ist. Darum vereinbarte der Vorstand der Kasse, dass die Verzinsung nicht nach dem Kalenderjahre (Januar/ Dezember), sondern nach Schul- oder Rechnungsjahre (1. April bis 31. März) berechnet werden soll. Dann tritt die Verzinsung mit 2 Pfennig für alle im April/ September gemachten Einlagen in Kraft, die Verzinsung mit 1 Pfennig für die Einzahlungen vom Oktober/Dezember, die Verzinsung mit Nichts, aber für die Zeit wo die wenigsten Einlagen zu erwarten sind, im Januar/ März.
Demnach lautet, zum wesentlichen Vorteile der Einleger, der § 6 nun wie folgt:
§ 6
„Die Einlagen verzinsen sich für die Kassenmitglieder so, dass ihnen mit Beginn des nächsten Rechnungsjahres (1. April bis 31. März) nach der Einzahlung an Zinsen berechnet werden:
1. Für allmählich im Laufe des Rechnungsjahres eingezahlte Beträge
2. Für den Vortrag d. h. für den Kapitalbestand vom Vorjahre:
Bis auf weiteres 3%.
Die Zinsen werden nur für die volle Mark berechnet und vom Rendanten am Schlusse jedes Rechnungsjahres dem Kapitale zugeschrieben.
Ein etwa verfügbarer Überschuss an Zinsen aus dem Guthaben bei der „Spar- und Darlehnskasse“ wird nach Abzug der bei Verwaltung der Konfirmandensparkasse erwachsenden sächlichen Unkosten, zu einen Hälfte solchen Konfirmanden, die verzinsliche Einzahlungen machten, gutgeschrieben, zur anderen Hälfte für christliche Liebeswerke verwendet.
Über die Verwendung entscheidet der Konfirmandenvorstand."
Entsprechend dieser Veränderung ist auch die im § 10 vorgesehene Kassenprüfung durch den Gemeindekirchenrat und Schulvorstand nicht „im Januar“ sondern „nach Ostern“ jedes Jahres vorzunehmen.
Um übrigens den Einlegern keinerlei Zweifel über die hiernach festgesetzte Art der Verzinsung zu belassen, soll jedem Sparbuche ein Abdruck der so veränderten Satzungen kostenfrei beigegeben werden.
In den Vorstand der "Konfirmandensparkasse" wählte
a) der Gemeindekirchenrat Herrn Gutsbesitzer Alwin Schröder,
b) der Schulvorstand Herrn Kaufmann Albert Hoffmeyer.
auf der letzten Seite jedes Sparbuches abgedruckte Merksprüche:

Satzung der Konfirmanden-Sparkasse zu Langenweddingen