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Die deutsche Sommerzeit
Mai/Juni 1916

Der Bundesrat hat am Donnerstag beschlossen, am 1. Mai als wirtschaftliche Kriegsmaßnahme die deutsche „Sommerzeit“ vorläufig mit Gültigkeit nur für diesen Kriegssommer einzuführen. In der Bekanntmachung, die darüber erlassen worden ist, heißt es:

Für die Zeit vom 1.Mai bis zum 30. September 1916 ist die gesetzliche Zeit in Deutschland die mittlere Sonnenzeit des dreißigsten Längengrades östlich von Greenwich.
Der 1. Mai 1916 beginnt am 30. April 1916 nachmittags 11 Uhr nach der gegenwärtigen Zeitrechnung.
Der 30. September 1916 endet eine Stunde nach Mitternacht im Sinne dieser Verordnung. Das ist nun nicht für jedermann verständlich. Doch handelt es sich um einen höchst einfachen Vorgang. Am 30. April legen wir uns um 11 Uhr zu Bett und drehen bei dieser Gelegenheit unsere Uhr um eine Stunde vor. Dasselbe machen wir mit allen Uhren und wir haben überall die deutsche Sommerzeit.
Der 1. Mai beginnt also in diesem Jahr eine Stunde früher. Und unser ganzes Leben in und außer dem Hause, im Berufe und in der Muße wird um eine Stunde früher am Tage begonnen als bisher.
Wir werden nach wie vor morgens um 7 Uhr aufstehen und um 11 Uhr zu Bett gehen und werden dabei nicht denken, dass wir nach der bisher geltenden mitteleuropäischen Zeit, die erst am 1. Oktober wieder maßgebend sein wird, um 6 Uhr früh aufgestanden sind und uns um 10 Uhr abends niedergelegt haben.
Wir gehen eine Stunde früher als im Winter an unser Tagwerk und beenden es auch eine Stunde früher. Kurz, wir nutzen das Tageslicht  mehr aus als bislang und sparen an künstlichem Licht, sei es nun elektrisches Licht, Gas oder der besonders rare Artikel Petroleum.
Einer der Hauptförderer der „Sommerzeit“ Geh. Regierungsrat Dr. v. Böttinger, Mitglied des Preußischen Herrenhauses und Präsident der Handelskammer zu Elberfeld , hebt als Hauptvorteile der neuen Einrichtung folgende drei Punkte hervor:

die Hebung der allgemeinen Gesundheit und damit des Wohlstandes aller Klassen der Bevölkerung, die Verringerung der Ausgaben für künstliches Licht und die damit sowohl für Industrie und Handel, wie auch im Privatleben erzielte Ersparnis, die durch die Gewinnung, an Tagesstunden ermöglichte Ausdehnung der Erholungszeit nach der Arbeit.

Man hat ausgerechnet, dass wir in Deutschland an Ausgaben für Beleuchtungszwecke, da allgemein eine Stunde täglich weniger Licht gebrannt werden wird, in den fünf in Frage kommenden Monaten über 90 Millionen Mark sparen werden, eine Summe bei der freilich die  Elektrizitäts -und Gasgesellschaften die Leidtragenden sind. Verhältnismäßig wenig Bedeutung hat die neue Zeitrechnung für das Land. Denn bei der landwirtschaftlichen Tätigkeit richtet sich doch ein großer Teil der Arbeiten nach dem Tageslicht. Dagegen wird die Sommerzeit  sich sehr bei den Städtern geltend machen, die nun gesetzlich zu Frühaufstehern erzogen werden.

Quelle: " Der Hausfreund“, Nr.5/6, Mai/Juni 1916, Seite 38/39, Ernst Moeller, Sup. AD. und Pfarrer in Langenweddingen

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